transjura:translations
Alles, was Recht ist!


 

Juristische & fremdsprachliche Kenntnisse?
Nach dem Übersetzer-Studium an den Universitäten in Mainz, Edinburgh und Brüssel für die Sprachen Englisch und Französisch mit Schwerpunkt Aktien- und Wertpapierrecht und der Bestellung durch den Präsidenten des Landgerichts Frankenthal 1999 war ich elf Jahre in Vollzeit als Referentin in der Rechtsabteilung des Investitionsgüterverbandes VDMA e.V. tätig; seit dem selbst gewählten Start in die Selbstständigkeit 2001 in Teilzeit. Hier konnte ich alles lernen, was den feinen und manchmal gar nicht so kleinen Unterschied zwischen „Recht in Deutschland“ und „Recht anderswo“ ausmacht. Meine Übersetzungen erklären, wo nötig.

Ich bin eine echte Europäerin: Geboren in Luxemburg mit einem österreichischen Pass lebe ich heute gerne als Deutsche in Deutschland - meine Familie ist über den ganzen Kontinent verteilt.

Expertin für Beglaubigungen aller Art!
In bestimmten Fällen brauchen Sie zur Vorlage bei einer Behörde eine so genannte beglaubigte Übersetzung. Wo aber genau liegt der Unterschied zwischen einer Beglaubigung, einer Überbeglaubigung, einer Apostille und einer Legalisation? Wann ist das eine, wann das andere erforderlich? Oft hilft der berühmte kurze Draht z. B. zur Botschaft, um Zweifelsfälle zu klären. Und die jahrelange Zusammenarbeit mit Notariaten garantiert auch Termine „kurz vor knapp“. Ich setze mich für Sie ein und sorge als gerichtlich ermächtigte Übersetzerin dafür, dass Sie die Art der offiziellen Bestätigung erhalten, die Sie benötigen.


Das liebe Geld ...
Für gewöhnlich werden Übersetzungen mit einem Zeilen- oder Wortpreis abgerechnet. Dies mache ich seit einiger Zeit nur noch bedingt. Zum einen kann ich auf jahrzehntelange Erfahrung zurückblicken, zum anderen füttere ich seit vielen Jahren eine Übersetzungsdatenbank, die bei der Übersetzung neuer Texte den Vergleich mit meinem bisherigen Repertoire vornimmt und erkennt, was schon einmal zu übertragen war. Auch der Einsatz externer Übersetzungstechnologie ist möglich. Somit kann ich gegebenenfalls in kürzerer Zeit Texte fertigstellen, die einen Zeilen- oder Wortpreis nicht rechtfertigen. Deshalb gilt bei Übersetzung von Standarddateien der angebotene Zeilenpreis als Höchstpreis und ich rechne ein Stundenhonorar ab, sofern dieses darunter liegt.

Bei der Anpassung von Bestandstexten gilt ebenfalls ein Stundenhonorar: Hier ist wiederum der Aufwand erheblich höher als bei einer Fließtextübersetzung und ein Zeilenpreis spiegelt nicht den erforderlichen übersetzerischen Einsatz wider.


 


 

 
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